Aufhebung der 70-Prozent-Regel, Neuerungen und Hürden bei Mini-PV-Anlagen
Die Bundesregierung hat jüngst im Rahmen der Erneuerung des Energieschutzgesetzes weitere Hindernisse für die Stromproduktion mit steckerfertigen Solargeräten abgebaut. Das betrifft unter anderem die sogenannte 70-Pozent-Regel.
Was ist die 70-Prozent-Regel
Die 70-Prozent-Regel besagt, dass bei Photovoltaik-Anlagen eine Wirkleistungsbegrenzung von 70 Prozent einzuhalten ist. Das bedeutet, die Betreiber:innen der Solaranlage waren verpflichtet, die Wirkleistungseinspeisung der Anlage entsprechend zu begrenzen oder die Anlage mit einer Steuerungseinrichtung auszustatten, um die 70 Prozent nicht zu überschreiten. Die Regelung sollte insbesondere einer lokalen Überlastung des Stromnetzes vorbeugen.
Änderungen
Die Aufhebung dieser Regelung, ursprünglich für den 1. Januar 2023 geplant, wurde vorgezogen und gilt daher bereits seit dem 14. September 2022 für PV-Neuanlagen bis einschließlich 25 Kilowatt installierter Leistung. Demnach auch für steckerfertige Solaranlagen, da diese eine maximale Ausgangsleistung von 600 Watt haben.
Für PV-Bestandsanlagen (bis einschließlich 7 Kilowatt installierter Leistung) wird die 70-Prozent-Regel ab dem 1. Januar 2023 wegfallen. Dies gilt entsprechend auch für neue Mini-PV-Anlagen.
Gleichzeitig ist eine Klarstellung in Bezug auf steckerfertige Solargeräten beschlossen worden. Die Befürchtungen, Betreiber von Mini-PV-Anlagen müssten wegen der fehlenden 70-Prozent-Begrenzung Strafzahlungen leisten, ist mit der gesetzlichen Neuregelung hinfällig.
Weitere Neuerungen
Ab dem 1. Januar 2023 ist für kleinere PV-Anlagen eine Befreiung von der Ertragssteuer sowie ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz geplant. Es sollen für Lieferung, innergemeinschaftlichen Erwerb, Einfuhr und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern keine Umsatzsteuer mehr anfallen. Allerdings sind dabei Grenzwerte für die Größe der Anlage zu beachten. Sie liegen für Einfamilienhäusern bei 30 Kilowatt, bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern bei 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
Abbau weiterer Hürden gewünscht
Im Rahmen des weiteren Ausbaus erneuerbarer Energien erscheint es sinnvoll weitere Maßnahmen zum Abbau von Hürden bei steckerfertigen Solargeräten zu ergreifen. Denn noch immer erschweren Vorschriften die Stromerzeugung durch kleine Solaranlagen. Jedoch sollte jede:r das Recht haben, seinen eigenen Strom zu produzieren.
So fordern Solarpionier:innen beispielsweise
- die bürokratischen Hürden weiter zu minimieren, insbesondere für Mieter:innen und die damit mit verbundenen rechtlichen, regulatorischen und bürokratischen Einschränkungen;
- die Steckersolargeräte von der Anmeldepflicht beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister auszunehmen;
- die 600 Watt Grenze aufzuheben;
- die Abschaffung der Pflicht zum Zweirichtungszähler sowie
- den Schuko-Steckers als normkonformen Anschluss für Balkonkraftwerke anzuerkennen.
Quellen: