Stecker-Solargerät als Sichtschutz

Mal im Bikini sonnen, gemütlich ein Buch lesen oder einfach unbeobachtet die Ruhe genießen der Sichtschutz ermöglicht uns die Privatsphäre, die wir uns zu Hause wünschen. Doch wie wäre es, wenn er zugleich unsere Stromkosten senken würde? Wir zeigen Dir, wie eine Mini-PV-Anlage gleichzeitig als Sichtschutz dienen kann und was Du dabei berücksichtigen solltest.

Vorteile

Die meisten Mini-PV-Anlagen verfügen über eine Garantie von circa 10 bis 20 Jahren. Damit hättest Du nicht nur einen wetterfesten Sichtschutz, der auch im Winter seine Funktion erfüllt, sondern auch einen außerordentlich langlebigen. Durch die lange Beständigkeit des Stecker-Solargeräts wirst Du die Kosten für mehrere herkömmliche Blickschutzprodukte sparen und Deine Abfallmenge reduzieren. Zusätzlich würdest Du auch Deinem Geldbeutel ein Gefallen tun, indem Du Deine Stromrechnung senkst.

Vorschriften

Nachdem wir die Voraussetzungen für den Betrieb einer Mini-PV-Anlage bereits in einem anderen Blog-Beiträg erläutert haben, müssen wir uns die Kriterien anschauen, die ergänzend auf den Blickschutz zutreffen. Grundsätzlich darfst Du Dir auch als Mieter:in einen Sichtschutz zulegen, um Dich vor direkter Sonnenstrahlung zu schützen oder um Deine Privatsphäre zu wahren. Jedoch gibt es hier einige Regeln des Mietrechts, sofern es sich bei Deinem Sichtschutz um eine dauerhafte Balkonbedeckung handelt:

  • Der Sichtschutz darf nicht höher als das Balkongeländer sein. 
    Bevor Du Dich für den Kauf einer Mini-PV-Anlage entscheidest, solltest Du daher in jedem Fall erst Dein Balkongeländer ausmessen.  
     
  • Der Sichtschutz darf sich farblich nicht zu stark von der Fassade abheben. Da die meisten Mini-PV-Anlagen grau bis schwarz sind, ist es am einfachsten, wenn die Hausfassade ebenso dunkel ist. 

Wenn Du Dir unsicher bist, ob der Betrieb einer kleinen Solaranlage als Sichtschutz für Dein Mietverhältnis in Frage kommt, frag am besten bei Deinem:Deiner Vermieter:in nach. Es ist beispielweise möglich, dass Du eine Klausel im Mietvertrag stehen hast, die Dir das Anbringen eines Sichtschutzes untersagt. In diesem Fall sind Dir leider die Hände gebunden.

Wenn Du für die Installation des Stecker-Solargeräts auch in die Hausfassade bohren musst, ist der Vorgang in jedem Fall genehmigungspflichtig, anderenfalls droht eine Schadenersatzforderung. Ausnahme: Bei extremer Sonnenstrahlung für den Fall, dass der Balkon zu klein für einen Sonnenschirm ist, hat der:die Mieter:in Anspruch auf eine Markise, so das Amtsgericht in München. Da für die Installation der Markise ebenso in die Fassade gebohrt werden muss, liegt es an dem:der Mieter:in abzuklären, ob stattdessen eine Mini-PV-Anlage installiert werden darf, die gleichzeitig einen Teil Deines jährlichen CO2-Aussstoßes vermeiden kann.

Sichtschutz für den Garten

Je nach Bundesland könnten die Voraussetzungen für den Sichtschutz im Garten variieren, jedoch gilt grundsätzlich die Regel, dass die Höhe des Sichtschutzes 170 bis 190 cm betragen darf. Der Abstand zum Grundstück der Nachbar:innen muss mindestens 50 cm betragen. 

Wenn wir es geschafft haben, Dich zu überzeugen, dass eine Mini-PV-Anlage sich bestens als Sichtschutz eignet, würden unsere weiteren Artikel über den Betrieb einer kleinen Solaranlage Dich vielleicht auch interessieren.  

 

Quellen: