Entfall der Mehrwertsteuer für kleine Solaranlagen 

Um die Energiewende zugänglicher zu gestalten, wurde am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz beschlossen. Was das für die Mini-PV Community bedeutet, erklären wir Dir im folgenden Blogartikel. 

Im Verlauf des Jahres 2022 wurden durch die Erneuerung des Energieschutzgesetzes schon einige Hürden für die Stromproduktion mit Mini-PV-Anlagen abgebaut und so Erleichterungen für den Betrieb dieser geschaffen.
Die Unterstützung für die Solarbetreiber:innen ist noch nicht vorbei, denn d
er Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen, welchem der Bundesrat am 16. Dezember 2022 zugestimmt hat.

Im neuen Steuergesetz sind u.a. Maßnahmen zur 
Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen verankert. So gilt ab dem 1. Januar 2023, dass bei der Installation und der Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen gänzlich die Umsatzsteuer von 19 % entfällt. 
 
Das Bundesfinanzministerium hofft, dass die Solarfirmen die geringe Umsatzsteuer an die Kund:innen weitergeben, damit die Preise der Solaranlagen günstiger werden. Um die Energiewende voranzutreiben und den Mini-PV-Markt zu unterstützen, haben wir uns dafür entschieden, unsere Preise demensprechend zu senken. 

Weitere Einzelheiten

  • Der Wegfall der Mehrwertsteuer für Mini-PV-Anlagen gilt unabhängig davon, wie der erzeugte Strom verwendet wird. 
  • Die Einspeisevergütung ist auch von der Steuer befreit, wenn der erzeugte Solarstrom vollständig in das Stromnetz eingespeist oder von Mieter:innen genutzt wird. Weiterhin ist eine Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Finanzamt zwingend notwendig, wenn der erzeugte Solarstrom ins öffentliche Netz eingespeist und dadurch Gewinn erzielt wird. Das bedeutet, Du speist Deinen gewonnenen Strom in das allgemeine Stromnetz ein und bekommst dafür eine Vergütung. Rechnerisch macht das jedoch bei kleinen Anlagen wenig Sinn, da sie auf Eigenverbrauch ausgerichtet sind und die Vergütung geringer als die Kosteneinsparung bei Eigenverbrauch ist. Zudem bringt es einen nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand mit sich. 
  • Eine rückwirkende Steuerbefreiung von bereits erworbenen Mini-PV-Anlagen ist nicht möglich.

Förderung

Eine weitere Unterstützung für den Ausbau der erneuerbaren Energien sind die direkten Fördermaßnahmen in Form von Zuschüssen. Viele Städte, Kommunen und sogar Bundesländer fördern die Anschaffung eines kleinen Solarmoduls mit einem Zuschuss. Auf unserer interaktiven Förderlandkarte findest Du alle Förderungen, die uns bekannt sind. Kontaktiere gerne unseren Kundenservice, wenn Dein Wohnort fehlt, wir fügen ihn gerne hinzu.  

 
Du möchtest noch mehr über Stecker-Solaranlagen erfahren? Hier findest Du unsere restlichen Artikel

Quellen:

www.bundesfinanzministerium.de
www.haufe.de