Was passiert mit dem überschüssigen Strom?

Anders als bei einer klassischen Solaranlage für das Dach, geht die überschüssige Energie des Stecker-Solargeräts meistens unvergütet in das öffentliche Netz. Woran das liegt und was es für andere Möglichkeiten gibt, erfährst Du in diesem Blogartikel.  

Zeitplanung

Die Mini-PV-Anlage ist über einen Schuko-, Wieland- oder Festanschluss an Deinem Hausnetz angebunden. Die Energie, die von der kleinen Solaranlage erzeugt wird, wird im selben Stromkreis auch direkt wieder verbraucht. Um so wenig überschüssige Energie wie möglich zu produzieren, musst Du darauf achten, die meisten Stromverbraucher im Haushalt (Waschmaschine, Kaffeemaschine, Fernseher, etc.) erst dann einzuschalten, wenn die Sonne scheint und die Mini-PV Strom produziert. Das Ganze wird häufig auch als Maximierung der Eigenverbrauchsquote bezeichnet. Je nach Himmelsausrichtung des Solarmoduls sind folgende Zeitfenster ertragreich: 

  • Süden: 10-16 Uhr  
  • Westen: 12-19 Uhr 
  • Osten: 7-13 Uhr 

300 oder 600 W

Auch die Entscheidung über die Größe des Balkonkraftwerks hat eine Auswirkung auf die Menge der überschüssigen Energie. Nicht jeder Haushalt benötigt die vollen 600 Watt Leistung – bei einem jährlichen Strombedarf von unter 3.000 kWh beispielsweise raten Expert:innen zu einer kleineren Solaranlage von lediglich 300 W.

EEG-Vergütung

Die EEG-Vergütung ist die Zahlung, die der Netzbetreiber dem:der Anlagebetreiber:in als Vergütung für die in das Netz eingespeisten Energiemengen zahlt. Während es sich bei einer Dachsolaranlage um größere Summen handelt, ist die EEG-Zahlung bei der steckerfertigen Solaranlage sehr gering, so dass der administrative Aufwand dahinter meistens nicht gerechtfertigt ist. In manchen Fällen kann auch eine Steuerpflicht entstehen, weshalb die meisten Mini-PV-Betreiber:innen sich gegen eine EEG-Zahlung entscheiden. Es soll schriftlich beim Netzbetreiber bestätigt werden, dass auf die EEG-Einspeisevergütung verzichtet wird. Dann wird der überschüssige klimaneutrale Solarstrom automatisch ohne finanzielle Abfindung ins öffentliche Netz abgegeben. Dadurch leistest Du auch einen Beitrag für die Umwelt.  
 
Wenn Du die Einspeisevergütung trotzdem beziehen möchtest, musst Du alle Voraussetzungen einer “klassischen” Anmeldung für die Mini-PV-Anlage beim Netzbetreiber und beim Marktstammregister erfüllen.  

Energie speichern 

Zwar existieren bereits Batterien für steckerfertige Solargeräte, jedoch ist ihre Speicherkapazität häufig nicht ausreichend. Ihr Speichervolumen wäre sehr schnell ausgeschöpft, wenn sie die Stromversorgung übernehmen müssten.

 

Wenn Du Dich für das Thema Mini-PV interessierst, dann schau Dir doch gerne unsere restlichen Blogartikel an.  

 

Quellen: