Anmeldung der Mini-PV-Anlage
Nach der Installation Deiner steckerfertigen Solaranlage ist es nun Zeit, eigenen Strom zu produzieren! Damit der Betrieb Deiner Mini-PV-Anlage gesetzlich zugelassen ist, ist es zwingend notwendig, sie an offizieller Stelle anzumelden. In diesem Blogartikel zeigen wir Dir, wo Du das machen musst und was dabei zu beachten ist.
Netzbetreiber
Der Netzbetreiber kümmert sich um die Bereitstellung der Stromnetze und deren Verwaltung, damit die Stromverbindungen intakt bleiben. Er ist nicht mit dem Stromanbieter zu verwechseln, über den der Strom zu den Kund:innen gelangt und von dem du auch deine Stromrechnungen bekommst. In der Konsequenz ist dieser auch für die Ablesung des Zählers und für den Zähleraustausch zuständig. In Deutschland gibt es 874 Netzbetreiber und jeder davon ist nur im eigenen Netzgebiet tätig. Wenn Du nicht weißt, wer Dein Netzbetreiber ist, könntest Du bei Deinem Energieanbieter fragen oder auf der nächsten Stromrechnung nachlesen.
Nachdem Du bereits weißt, wer Dein Netzbetreiber ist, findest Du in der Regel ein Anmeldeformular auf seiner Website. Beachte, dass es sich dabei um einen Antrag für steckerfertige Erzeugungsanlagen handeln muss. Ist die Anmeldung durchgeführt, bekommst Du in den meisten Fällen die vorausgefüllten Unterlagen zur Unterschrift per Post mit dem Hinweis, die Anlage auch beim Marktstammdatenregister anmelden zu müssen.
Marktstammdatenregister
Deine kleine Solaranlage muss auch beim Marktstammdatenregister registriert werden – ein deutschlandweites Register für den Strom- und Gasmarkt. Dort werden vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen erfasst. Die Anmeldung beim Marktstammregister erfolgt online hier.
Mögliche Voraussetzungen
Es gelten allgemeine Voraussetzungen für den Betrieb einer Mini-PV-Anlage, jedoch ist es wichtig zu überprüfen, was für Anmeldebedingungen Dein Netzbetreiber festgelegt hat. Die Kriterien können von Netzbetreiber zu Netzbetreiber variieren. Wir stellen Dir einige vor, denen wir bereits begegnet sind. Für alle Netzbetreiber gilt, dass Du über einen Zweirichtungszähler verfügen musst. Mehr dazu findest Du in unserem Artikel über den Zähleraustausch.
Die Mehrheit der Netzbetreiber verlangen für die Anmeldung der Plug & Play Solaranlage den VDE-Norm entsprechenden Austausch der haushaltsüblichen Schuko-Steckdose mit einer Wieland-Steckdose. Um sich zu vergewissern, dass der Wechsel richtig und sicher abgewickelt wurde, ist die Unterschrift der Elektrofachkraft erforderlich, die den Steckdosen-Austausch professionell durchgeführt hat.
Auch die Größe des Solarkraftwerks muss sich im Rahmen des Erlaubten halten – in Deutschland liegt die obere Grenze für Mini-PV bei 600 W.
Unsere Anti-Bürokratie-Garantie
Wir wissen, dass bei der Installation eines Solarmoduls viel zu beachten ist und um Dir den Prozess so einfach wie möglich zu machen, haben wir unsere Anti-Bürokratie-Garantie eingeführt. Beim Kauf unserer Produkte bieten wir Dir an, uns um die Anmeldung Deiner kleinen Solaranlage sowohl beim Netzbetreiber als auch beim Markstammdatenregister zu kümmern. Dafür musst Du nur die Vollmacht während des Bestellprozesses ausfüllen. Wenn Du die Anmeldung lieber selbst vornehmen willst, ist das natürlich auch kein Problem.
Möchtest Du mehr über steckerfertige Solargeräte erfahren? In unserem Blog findest Du weitere Artikel zum rund um das Thema Mini-PV-Anlagen.
Quellen: